Kriterien und Modalitäten
Diese Materie ist durch Beschluss Nr. 13 des Schulrates vom 09.10.2023 geregelt.
Wesentliches Ziel ist Folgendes: Der Schülerbeitrag, der mit schulbegleitenden Veranstaltungen (Lehrfahrten und -ausflüge) verbunden ist, wird bei wirtschaftlicher Bedürftigkeit reduziert, sofern dies in der EEVE-Erklärung nachgewiesen wird. Die Erziehungsberechtigten können ein begründetes Gesuch an die Schule richten.