Unabhängige Bewertungsgremien, Bewertungsgruppen oder andere Gremien mit gleichartigen Funktionen
An den Schulen gibt es im Sinne von Artikel 74 des GvD Nr. 150/2009 keine unabhängigen Bewertungsgremien. Die Kontrollorgane üben gleichwertige Funktionen aus.
Bestätigung der Kontrolle der Veröffentlichungspflichten:
- Documento di attestazione monitoraggio firmato 2024
- Attestazione Gymnasium Bozen firmata 2024